Kibiz §13 Absatz 4: „Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedrüfnissen entsprechend mit".
Dieser Grundsatzgedanke ist Bestandteil der Partizipation und verpflichtet die Pädagogen, die Kinder an Abläufen und Entscheidungen im Alltag teilhaben zu lassen. Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen von Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung. Partizipation in Kindertageseinrichtungen ist die ernst gemeinte, alltagsgemäße Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung.
Grundvorraussetzung für eine gelungene Partizipation ist eine positive Grundhaltung der Erzieherinnen. Mit diesen und anderen Grundsätzen setzt sich das Team in einer gemeinsamen Fortbildung auseinander, um dem Ziel der Mitbestimmung und Beteiligung im Kitaalltag näher zu kommen.
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